Vorwürfe gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
 
 

 

23.02.11 Neue Vorwürfe gegen (DR.) Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Seit einer Woche überschlagen sich die Meldungen zur "sogenannten" Doktorarbeit von Verteidigungsminister Guttenberg. Nun berichtet die Berliner Zeitung dass Guttenberg seinen Titel wahrscheinlich zu früh geführt hat. Danach hätte Guttenberg den Titel erst 2009 mit der Veröffentlichung seiner Dissertation führen dürfen. Guttenberg soll seinen Titel aber bereits 2007 geführt haben. Zumindest letzteres läßt sich kaum abstreiten.

Wie die BZ berichtet soll die Arbeit vom Verlag Duncker und Humblot erst Anfang 2009 gedruckt worden sein. Dem Bericht zufolge wure auch das (eventuell) von ihm persönlich verfasste Vorwort erst 2008 geschrieben. Den Doktortitel soll Guttenberg aber bereits im Mai 2007 geführt haben. Dazu hätte aber gemäß Promotionsordnung erst die Urkunde, die man bie Abgabe von Pflichtexemplaren erhält, berechtigt.

Laut Wikipedia ist "erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen."

Das unerlaubte Führen eines Titels ist keine Kleinigkeit sondern ein Straftatbestand ($123a StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Angaben der Promotionsordnung der Universität Bayreuth vom August 2010

In der aktuellen Version befinden sich unter anderen folgende Artikel (Quelle: http://www.uni-bayreuth.de/universitaet )

§ 17 Pflichtexemplare
(1) Nach Bestehen des Kolloquiums hat der Bewerber beim Dekan binnen eines Jahres unentgeltlich gegen Quittung abzuliefern:
1. Pflichtexemplare ... 60 gedruckte oder druckähnliche vervielfältigte Exemplare der Dissertation, oder 15 Exemplare, sofern die Dissertation als selbständige Veröffentlichung
im Buchhandel beziehungsweise als Monographie in einer Schriftenreihe erscheint oder über die Universitätsbibliothek in elektronischer Form im Internet veröffentlicht wird.
...
§ 18
Urkunde und Vollzug der Promotion
(1) Sind die in § 17 genannten Voraussetzungen erfüllt, so stellt die Fakultät eine Urkunde über die bestandene Doktorprüfung aus.
(3) ...Mit der Aushändigung ist die Promotion vollzogen; dadurch erhält der Bewerber das Recht, den Doktorgrad zu führen.
(4) Der Dekan kann gestatten, daß der Bewerber den Doktorgrad befristet bereits vor der Aushändigung der Urkunde führt, wenn der Bewerber die in § 17 genannten Voraussetzungen erfüllt hat, die Aushändigung der Urkunde sich jedoch verzögert oder wenn die Veröffentlichung der Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare durch eine verbindliche Erklärung des Verlags ausreichend gesichert sind.

Demzufolge besteht die Möglichkeit, dass sich die Veröffentlichung verzögert hat und Guttenberg das Führen des Doktortitels gestattet wurde. Dazu ist im Moment jedoch nichts bekannt.

Hat Guttenberg den Titel bereits vor 2009 geführt?

Es läßt sich kaum abstreiten, dass dies der Fall ist, da sogar in einer Presseerklärung der CSU vom 09.10.2007 von "Herr Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg" die Rede ist. Aber es geht auch noch "offizieller" wie ein Video auf der Website des Deutschen Bundestags vom 21.06.2007 beweist. Auch in anderen Quellen aus dem Jahre 2007 wird der Doktortitel genannt und es ist kaum davon auszugehen dass Medien zufällig den "Dr." hinzugefügt haben. Persönlich hat Guttenberg beispielsweise den Titel in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de am 09.08.2007 benutzt.
Weitere Beispiele:

Nachtrag (23.02.2011, 18:06): Inzwischen hat laut zeit.de der Bayreuther Jura-Professor Diethelm Klippel die Vorwürfe zurückgewiesen. Demnach hat Guttenberg am 27. Februar 2007 seine mündliche Prüfung abgelegt und danach den Antrag auf vorzeitiges Führen des Titels gestellt. Nach Vorlage des Vertrags mit dem Verlag der die Veröffentlichung vornehmen sollte durfte er den Titel ab 07. Mai 2007 offiziell führen.
Es stellt sich allerdings die Frage wieso bis zur Veröffentlichung anschließend ca. 2 Jahre vergangen sind.

Weitere Informationen zum "Fall" Guttenberg unter www.1gu.de

 
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